Ausgabe Dezember 2019 Januar / Februar 2020 – Uwe Heimowski, Berlin Politischer Beauftragter der Deutschen Ev. Allianz am Sitz des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung
Der Bundestag feiert am 7. September sein 70-jähriges Bestehen. Der christliche Glaube hat die Demokratie entscheidend geprägt. Christen sind deshalb besonders dazu aufgerufen, diese Demokratie mitzugestalten. Ein Kommentar von Uwe Heimowski „Es gibt drei Hügel, von denen das Abendland seinen Ausgang genommen hat: Golgatha, die Akropolis in Athen, das Capitol in Rom. Aus allen ist das Abendland geistig gewirkt, und man darf alle drei, man muss sie als Einheit sehen.“
Bundespräsident Theodor Heuss gebrauchte dieses Bild 1950 in einer Rede zur Eröffnung einer wieder aufgebauten Schule in Heilbronn. Ein Jahr nach der Gründung der Bundesrepublik Deutschland, zu deren erstem Präsident der FDP-Politiker gewählt worden war.
Drei Hügel der Demokratie
In Athen entstand die griechische Philosophie. Begonnen mit Platons Schrift „politeia“, der ersten umfassenden Staatsphilosophie, hat vor allem Aristoteles Grundformen der Demokratie entworfen, die dann insbesondere während der Aufklärung weiterentwickelt wurden. Dazu gehören das Wahlrecht, die Gewaltenteilung, der Minderheitenschutz und vieles mehr.
Rom verdanken wir das Rechtsstaatsprinzip und die bürgerlichen Rechte, also Staats- und Zivilrecht. Meiner Einschätzung nach übrigens nahezu das wichtigste Element einer Demokratie. Ohne Rechtssicherheit lassen sich andere demokratische Prinzipien leicht aushöhlen. Das später so genannte „Corpus Iuris Civilis“, den ersten umfassenden Rechtskanon, ließ der römische Kaiser Justinian im Jahre 529 veröffentlichen. Ohne dieses Werk wäre ein bürgerliches Gesetzbuch, wie wir es heute für selbstverständlich erachten, nicht denkbar.
Und damit zum dritten Hügel: nach Jerusalem. Golgatha ist die Wiege des Christentums. Dass der christliche Glaube die Demokratie in der Bundesrepublik entscheidend geprägt hat, zeigt schon der Gottesbezug in der Präambel des Grundgesetzes: „Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.“
Der Mensch als Ebenbild Gottes
Auch wenn im Grundgesetz nicht explizit erwähnt wird, welcher Gott gemeint ist, ist doch im historischen Zusammenhang klar, dass es um den christlichen Gott geht. Heute hat sich eingebürgert, vom jüdisch-christlichen Abendland zu sprechen. Angesichts der durch die Jahrhunderte immer wieder aufflammenden Feindschaft der Christen gegen die Juden, ist das eigentlich ein Anachronismus. Ein gemeinsames jüdisch-christliches Abendland hat es in der Geschichte nie gegeben. Richtig ist allerdings, dass Juden und Christen aus derselben Quelle schöpfen: Dem Alten Testament und den Werten, die darin beschrieben werden.
„Gott schuf den Menschen zu seinem Bilde, zum Bilde Gottes schuf er ihn.“ Dieser Text aus dem 1. Buch Mose ist die Grundlage für den Gedanken der Menschenwürde. Wenn jeder Mensch ein Geschöpf und ein Ebenbild Gottes ist, dann besitzt jeder Mensch die gleiche Würde. Und das hat in Artikel 1 unserer Verfassung Eingang gefunden: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen, ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Ohne die Bibel gäbe es diesen Gedanken nicht.
Die weiterführende Idee der Menschenrechte musste durchaus gegen den Widerstand der Kirchen entwickelt werden – das ist ein eher trauriges Kapitel der Geschichte. Dennoch haben auch die Menschenrechte ihre Wurzel in der Gottesebenbildlichkeit aller Menschen. Im Grundgesetz, Artikel 3, sind diese Rechte ausgeführt: „(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. (3) Niemand darf wegen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“
Wer die Menschenrechte infrage stellt oder sie auf bestimmte Gruppen von Menschen beschränken möchte, der rettet damit nicht etwa das Abendland. Im Gegenteil: Er legt die Axt an eine der christlichen Wurzeln der Demokratie.
Vom Umgang mit der Schuld
Eine weitere dieser christlichen Wurzeln gerät heute leicht in Vergessenheit. Dass nach der Nazi-Diktatur im Westen Deutschlands wieder eine Demokratie entstehen konnte, hat auch mit der Stuttgarter Schulderklärung vom Oktober 1945 zu tun: „…wir klagen uns an, dass wir nicht mutiger bekannt, nicht treuer gebetet, nicht fröhlicher geglaubt und nicht brennender geliebt haben.“ Der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) hat gemeinsam mit Vertretern des Ökumenischen Rates der Kirchen (ÖRK) Verantwortung übernommen. Dieses Signal der Kirchen wurde international wahrgenommen, und es hat erheblich dazu beigetragen, dass ein gesellschaftlicher und politischer Neufang möglich wurde.
Auf Golgatha hat Jesus Christus die Sünden der Menschen getragen. Wer seine Schuld bekennt, dem schenkt er einen Neuanfang. Das gilt nicht nur für einzelne Menschen, sondern auch für ganze Staaten. Wer dieses elementar christliche Prinzip verstanden hat, für den kann es weder ein „es muss doch auch mal Schluss sein“ geben, noch eine lähmende Fixierung auf die Vergangenheit. Ein Schuldbekenntnis nimmt in die Pflicht, und es setzt neue Kräfte frei, die Zukunft verantwortungsbewusst zu gestalten.
Die katholische Soziallehre
Eine weitere christliche Wurzel für die Entstehung unserer Grundgesetz-Demokratie ist die christliche Soziallehre von 1891. Die katholischen Kirche leitet aus der Bibel drei politische Prinzipien ab: Personalität, Subsidiarität und Solidarität.
Im Mittelpunkt der Soziallehre steht die Person. Der Mensch als Geschöpf Gottes in Freiheit und Verantwortung, mit unverletzlicher Würde ausgestattet, wie wir oben gesehen haben. Die beiden weiteren Aspekte: Nach dem Subsidiaritätsprinzip ist die jeweils kleinste Einheit zu berücksichtigen, bevor die höhere Ebene „hilft“ (subsidere = stärken, helfen). Unserer föderales Gemeinwesen ist entsprechend aufgebaut: Familie vor Staat, Kommune vor Land oder Bund. Wer dieses Prinzip ernst nimmt, wird sich gegen Zentralismus oder die Übergriffigkeit des Staates in persönliche Freiheiten zur Wehr setzen. Solidarität schließlich ist ein Kerngedanke des Sozialstaates. Eine Marktwirtschaft kann nur dann sozial sein, wenn sie allen Menschen gleiche Chancen bietet, und für die diejenigen einsteht, die nicht für sich selber sorgen können, weil sie alt oder krank sind.
Christen als Teil der Zivilgesellschaft
Ein letztes: Eine Demokratie lebt immer vom Engagement ihrer Bürger, der sogenannten Zivilgesellschaft. Und da sind die Kirchen – noch vor den Gewerkschaften – bis heute die größten Institutionen in Deutschland. Kirchen übernehmen nach dem Subsidiaritätsprinzip staatliche Leistungen. Sie sind Arbeitgeber, Träger von Dienstleistungs- und Bildungseinrichtungen.
Kirchen verfügen über einen immensen Pool von Ehrenamtlichen. Ein aktuelles Beispiel: Es waren zu großen Teilen Christen, die sich auf dem Höhepunkt der „Flüchtlingskrise“ um die ankommenden Migranten gekümmert haben. Auch deswegen sind die Kirchen bis heute – allen Skandalen zum Trotz – eine moralische Instanz in der Gesellschaft. Kirchliche Papiere zu Sozialen Fragen und anderen Themen finden eine große Resonanz in der Bundesrepublik. Wenn Kirchen die Stimme erheben, hört man ihnen zu.
In diesem Sinne gilt es für Christen, die Demokratie immer wieder neu mitzugestalten und die christlichen Wurzeln mit Leben zu erfüllen.